Besondere Bedingungen für Reiselagerversicherungen von Schmuckwaren, Uhren und Bijouterien (2007)
Unverbindliche Musterbedingungen des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs. Die Möglichkeit durch andere Vereinbarungen von Regelungen dieser Musterbedingungen abzuweichen, bleibt unberührt. Die Musterbedingungen sind für jede interessierte Person zugänglich.
1. Gegenstand der Versicherung
Gegenstand der Versicherung sind Transporte und Aufenthalte von Juwelierwaren, wie Gold, Silber und Platin, verarbeitet und unverarbeitet (ausgenommen Gold, Silber und Platin gemünzt und in Barren), Schmuck (Bijouterien, Juwelen), Edelsteine, echte Perlen, Taschen- und Armbanduhren aus Edelmetallen einschließlich Verpackung und Behältnisse.
2. Versicherungsgrundlage
Grundlage der Versicherung sind – soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist – die Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungs-Bedingungen.