Besondere Bedingungen für die Transportversicherung von Kunstgegenständen und Antiquitäten (2007)

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Unverbindliche Musterbedingungen des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs. Die Möglichkeit durch andere Vereinbarungen von Regelungen dieser Musterbedingungen abzuweichen, bleibt unberührt. Die Musterbedingungen sind für jede interessierte Person zugänglich.

1. Gegenstand der Versicherung, Werteverzeichnis

Versichert gelten Kunstgegenstände und Antiquitäten während des Transportes. Dem Versicherer ist vor Risikobeginn eine Aufstellung der versicherten Gegenstände mit Einzelwertangabe vorzulegen.

2. Versicherungsgrundlage und Umfang der Versicherung

Der Versicherung liegen die Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungs-Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung zur Deckungsform „VOLLE DECKUNG (gegen alle Risken)“ gemäß Artikel 4 (1) zugrunde, sofern in den nachstehenden Besonderen Bedingungen keine Sonderregelung getroffen ist.

Haftungshinweis

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Achtung: Die oben dargestellten Informationen können mögliche Leistungen sowie Werbebotschaften einer Versicherung darstellen und sich von den Produkten im Versicherungsrechner unterscheiden. Details zu dem genauen Versicherungsschutz sind direkt im Versicherungsrechner, im konkreten Angebot und den dabei angehängten Versicherungsbedingungen ersichtlich. Irrtum und Änderungen vorbehalten. Haftung für die oben dargestellten Informationen wird hiermit ausgeschlossen. Vertragsgrundlage ist der jeweilige (online) Antrag, die im Versicherungsrechner vereinbarten Versicherungsbedingungen samt dem gewählten Tarif und die dazugehörige Versicherungsurkunde.