Haushaltsversicherung: Versicherungsschutz für Gegenstände in gemieteten Räumen

Meist beinhaltet eine Haushaltsversicherung auch eine so genannte Außenversicherung. Diese gilt für Gegenstände des privaten Gebrauchs, die vorübergehend zu anderen Orten mitgenommen werden, wenn Sie beispielsweise im Urlaub eine Ferienwohnung mieten. Achtung, die Außenversicherung gilt nicht für einen Zweitwohnsitz, sondern nur an vorübergehend gemieteten Orten! Alle genauen Bestimmungen darüber, welche Sachen bei den einzelnen Anbietern …