Teilkasko und Vollkasko: Diebstahl persönlicher Gegenstände

Normalerweise umfasst die Deckung der Kaskoversicherung die im Falle eines Einbruchs am Fahrzeug entstandenen Schäden, nicht jedoch den Diebstahl persönlicher Gegenstände aus dem Wagen. Viele Versicherer bieten jedoch gegen einen Prämienaufschlag erweiterten Versicherungsschutz, der auch für gestohlene Gegenstände gilt. Allerdings wird für elektronische Geräte wie zum Beispiel Handys oder iPhones nur dann Ersatz geleistet, wenn …

Deckungszusage

Auch vorläufige Deckung genannt, ist ein selbständiger kurzfristiger Versicherungsvertrag, der einen möglicherweise entstehenden Deckungsfreiraum von der Antragsstellung bis zur Polizzenausfertigung überbrückt. Das heißt, der Antragsteller kann einen sofortigen Versicherungsschutz geltend machen, noch vor der endgültigen Risikoprüfung und der endgültigen Einigung der Vertragspartner.