Eine Haushaltsversicherung kommt meist nicht nur für den direkt an den versicherten Sachen entstandenen Schäden auf, sonder auch für unvermeidbare Folgekosten zur Schadenminderung oder Schadenbehebung, die in Zusammenhang mit einem Schadenereignis entstehen. Dazu gehören etwa Löschkosten bei einem Brand, Abbruch-, Aufräum-, Entsorgungs-und Reinigungskosten. Allerdings werden diese Kosten bei den meisten Anbietern nur bis zu einem …
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Haushaltsversicherung: Maximale Leistung der Haushaltsversicherung
Die Versicherungssumme ist die maximale Leistung, die die Versicherung im Schadenfall zahlt. Beträgt der tatsächliche Schaden mehr als die Versicherungssumme, müssen Sie selbst für das aufkommen, was durch die Versicherungssumme nicht gedeckt ist. Die Höhe der Versicherungssumme errechnet sich nach der Ausstattungskategorie und der Größe der genutzten Wohnfläche, bei Häusern auch manchmal nach der Baufläche. …
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Leistung der Haushaltsversicherung
Was die Haushaltsversicherung im Schadenfall maximal leistet, ist durch die Versicherungssumme festgelegt. Im folgenden Abschnitt wird erklärt, wie sich diese zusammensetzt. Außerdem erfahren Sie, welche anderen Leistungen es gibt und welche wichtigen Einschränkungen Sie beachten sollten.
Versicherungsschutz Vollkasko: Grobe Fahrlässigkeit
Die Vollkaskoversicherung deckt für gewöhnlich keine Schäden, die durch grob fahrlässiges Handeln des Versicherungsnehmers verursacht werden, wie zum Beispiel das Überschreiten der Geschwindigkeitsgrenze bei eisiger Fahrbahn, das Fahren mit Sommerreifen bei Schnee, das Abstellen des Fahrzeuges ohne Handbremse auf abschüssigem Gelände usw. Bei manchen Versicherungen können Fälle grober Fahrlässigkeit in die Deckung aufgenommen werden, allerdings …
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Entschädigung
Unter Entschädigung versteht man die Leistung des Versicherers in der Schadenversicherung. Sie wird bestimmt durch die Höhe des Schadens und die Versicherungssumme. Es gilt zu beachten, dass in jedem Fall das Bereicherungsverbot gilt.
Bezugsberechtigung
Eine Bezugsberechtigung liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer eine Lebens- oder Unfallversicherung zugunsten eines Dritten abschließt. Bei Fälligkeit wird die Versicherungsleistung an diesen ausbezahlt. Ein unwiderrufliches Bezugsrecht kann vom Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Begünstigten nicht mehr geändert werden, die Ansprüche auf die Leistung aus dem Vertrag gehen sofort an den Begünstigten über.