Private Haftpflicht Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt Sach- bzw. Personenschäden, die die versicherte Person als Privatperson Dritten zufügt.