Privat genutzte Gegenstände, die vorübergehend in einem Kraftfahrzeug aufbewahrt werden, sind im Falle von Einbruchdiebstahl bei vielen Versicherungen ebenfalls durch die Haushaltsversicherung gedeckt. Allerdings gilt dies nur, wenn das Kfz abgesperrt ist und die Gegenstände nicht von außen sichtbar herum liegen. Achtung, elektronische Geräte wie Laptops oder Handys sind für gewöhnlich nicht gedeckt! Alle genauen …
„Haushaltsversicherung: Versicherungsschutz für Gegenstände in Kfz“ weiterlesen
Die Bestimmungen zu Kinderwägen sind bei den einzelnen Anbietern von Haushaltsversicherungen sehr unterschiedliche. Einige Versicherungen decken den Diebstahl oder die Beschädigung von Kinderwägen auch abseits der Wohnräume und gemeinschaftlich genutzten Flächen, manche sogar außerhalb der Landesgrenzen. Alle genauen Bestimmungen darüber, welche Sachen bei den einzelnen Anbietern von Haushaltsversicherungen versichert sind und welche Wertgrenzen es gibt, …
„Haushaltsversicherung: Versicherungsschutz Kinderwagen“ weiterlesen
Im Rahmen der Haushaltsversicherung sind meist auch Gegenstände versichert, die sich in absperrbaren und ausschließlich vom Versicherungsnehmer (und den mitversicherten Personen) genutzten Räumen befinden. Dazu gehören z.B. versperrte Kellerräume, Dachboden oder Nebengebäude. Versichert sind jene Gegenstände, die üblicherweise in diesen Räumlichkeiten gelagert werden wie Regale, Werkzeug, gelagertes Mobiliar, Gartengeräte oder Waschmaschinen, Kühlgeräte, Reiseutensilien, Lebensmittel (auch …
„Haushaltsversicherung: Versicherungsschutz in Nebenräumen oder Nebengebäuden“ weiterlesen
Die Haushaltsversicherung versichert Ihr Hab und Gut innerhalb der vier Wände. Darunter fallen für gewöhnlich alle beweglichen Sachen innerhalb der Wohnräume, die privat gebraucht werden. Meist gehören dazu auch Fenster, Türen, Boden-, Wand- oder Deckenbelege und sanitäre und elektronische Installationen. Für Wertgegenstände (das sind z.B. Geld, Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Edelmetalle oder teure Sammlerstücke) gibt es …
„Haushaltsversicherung: Versicherungsschutz in den Wohnräumen“ weiterlesen
Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz der Haushaltsversicherung für den Wohnbereich, also in den Wohnräumen. Je nach Versicherungsvertrag sind eingschränkt auch Schäden im Freien, in Nebengebäuden und Nebenräumen, in Stiegenhäusern oder Gemeinschaftsräumen gedeckt. Lesen Sie weiter, um mehr über die örtliche Geltung der Hauhaltsversicherung zu erfahren.