Neben der normalen Grünen Karte gibt es auch noch die “Große Grüne Karte”. Diese muss eigens von der Versicherung ausgestellt werden und gilt für den Iran, Israel, Marokko, Russland, Tunesien und die Türkei. Dabei muss das jeweilige Länderkürzel extra angeführt werden. Für die Türkei gibt es bei manchen Versicherungen Einschränkungen. Bei einer Reise in die …
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In folgenden Ländern muss die Grüne Versicherungskarte zwingend mitgeführt werden: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Belarus (Weißrussland), Mazedonien, Montenegro, Moldawien, Serbien und Ukraine. Achtung: Im Kosovo ist die Versicherungskarte nicht gültig. Bei einer Reise in den Kosovo muss bei der Einreise eine eigene Grenzversicherung abgeschlossen werden.
Die grüne Karte gilt weltweit als gültiger Nachweis für Ihre Autoversicherung. In europäischen Ländern reicht theoretisch bereits das Nummernschild des Fahrzeuges aus um die ordnungsmäßige Versicherung des Fahrzeuges zu belegen. Bei Kontrollen wird dann aber trotzdem oft die Grüne Karte verlangt.