Haushaltsversicherung: Versicherungsschutz im Freien auf dem Grundstück

Gegenstände, die normalerweise im Freien (z.B. Garten, Terrasse oder Balkon) gelagert werden, wie etwa Gartenmöbel, Gartengeräte, Spielgeräte für Kinder, Antennen oder Satellitenschüsseln, (abgesperrte!) Fahrräder, Kinderwägen oder Wäsche, sind meisten im Schutz der Haushaltsversicherung miteinbegriffen.   Je nach Versicherungsbestimmungen sind auch Gartenzäune oder Postkästchen mitversichert. Alle genauen Bestimmungen darüber, welche Sachen bei den einzelnen Anbietern von …