Haushaltsversicherung: Versicherungsschutz für Gegenstände in Kfz

Privat genutzte Gegenstände, die vorübergehend in einem Kraftfahrzeug aufbewahrt werden, sind im Falle von Einbruchdiebstahl bei vielen Versicherungen ebenfalls durch die Haushaltsversicherung gedeckt. Allerdings gilt dies nur, wenn das Kfz abgesperrt ist und die Gegenstände nicht von außen sichtbar herum liegen. Achtung, elektronische Geräte wie Laptops oder Handys sind für gewöhnlich nicht gedeckt! Alle genauen …

Haushaltsversicherung: Versicherungsschutz Kinderwagen

Die Bestimmungen zu Kinderwägen sind bei den einzelnen Anbietern von Haushaltsversicherungen sehr unterschiedliche. Einige Versicherungen decken den Diebstahl oder die Beschädigung von Kinderwägen auch abseits der Wohnräume und gemeinschaftlich genutzten Flächen, manche sogar außerhalb der Landesgrenzen. Alle genauen Bestimmungen darüber, welche Sachen bei den einzelnen Anbietern von Haushaltsversicherungen versichert sind und welche Wertgrenzen es gibt, …

Haushaltsversicherung: Versicherungsschutz Fahrräder

Manche Versicherungen versichern auch den Diebstahl von Fahrrädern abseits der Wohnräume und gemeinschaftlich genutzten Flächen. Dies gilt jedoch nur für Fahrräder, die ausreichend gesichert sind. Bitte beachten Sie, dass für Fahrräder bei vielen Anbietern unvorteilhafte Wertgrenzen festgelegt sind. Wollen Sie Ihr Fahrrad auch in öffentlichen Bereichen ausreichend schützen, ist generell der Abschluss einer eigenen Fahrradversicherung …

Haushaltsversicherung: Versicherungsschutz für den Hausrat von studierenden Kindern

Für den Wohnungsinhalt von studierenden Kindern am Studienort bietet die Haushaltsversicherung mitunter den gleichen Versicherungsschutz wie am Versicherungsort, allerdings meist mit deutlichen Einschränkungen bezüglich der Betragsgrenzen. Alle genauen Bestimmungen darüber, welche Sachen bei den einzelnen Anbietern von Haushaltsversicherungen versichert sind und welche Wertgrenzen es gibt, können Sie im online Versicherungsvergleich auf versichern24.at abfragen bzw. in …

Haushaltsversicherung: Versicherungsschutz bei Übersiedlung

Die Haushaltsversicherung schützt für gewöhnlich die Sachen, die zu Ihrem Wohnungsinhalt gehören, auch während eines Umzuges gegen Beschädigung und Diebstahl, sofern die Haushaltsversicherung auf den neuen Wohnort übertragen wird. Wird die Haushaltsversicherung nicht übernommen, ist es ratsam die alte Versicherung vor der Übersiedelung zu kündigen. Alle genauen Bestimmungen darüber, welche Sachen bei den einzelnen Anbietern …

Haushaltsversicherung: Versicherungsschutz für Gegenstände in gemieteten Räumen

Meist beinhaltet eine Haushaltsversicherung auch eine so genannte Außenversicherung. Diese gilt für Gegenstände des privaten Gebrauchs, die vorübergehend zu anderen Orten mitgenommen werden, wenn Sie beispielsweise im Urlaub eine Ferienwohnung mieten. Achtung, die Außenversicherung gilt nicht für einen Zweitwohnsitz, sondern nur an vorübergehend gemieteten Orten! Alle genauen Bestimmungen darüber, welche Sachen bei den einzelnen Anbietern …

Privathaftpflicht: Bei Verwendung von Geräten und Gegenständen (Tätigkeitsschäden)

Entsteht an einem Gegenstand oder einem Gerät ein Schaden, während Sie ihn verwenden, so kommt dafür im Normalfall die private Haftpflichtversicherung auf. Zum Beispiel wenn Sie im Haus von Freunden beim Aufräumen helfen und dabei ein Putzfleck auf dem Teppich entsteht. Einige Versicherungsanbieter legen jedoch eher nachteilige Höchstschadengrenzen für solche Tätigkeitsschäden fest. Sie können die …

Privathaftpflicht: Gemietete Räumlichkeiten oder gemietete / geliehene Gegenstände

Schäden an Räumlichkeiten und Gegenständen, die Sie gemietet, geliehen, geleast oder die Ihnen überlassen worden sind, und die während Ihrer Obhut oder Nutzung eintreten, nennt man Mietsachschäden. Mittlerweile sind diese Schäden in der Deckung der meisten Versicherungen enthalten, allerdings gibt es oft die Einschränkung auf Räumlichkeiten, die nur vorübergehend gemietet werden, wie etwa ein Hotelzimmer …

Haushaltsversicherung: Glasbruch

Mit einer Glasbruchversicherung ist man vor den finanziellen Kosten im Falle von Glasbruchschäden geschützt. Es kommt dabei jedoch darauf an, wie beziehungsweise durch wen der versicherte Gegenstand zu Bruch gegangen ist. Bei absichtlicher oder vorsätzlicher Zerstörung, bezahlt die Versicherung nicht. Wurde der Glasbruch durch eine Person, die nicht zum Haushalt gehört, verursacht, so kommt für …