engl. „aufgeschobene Vergütung“; wenn Mitarbeiter zugunsten einer wertgleichen betrieblichen Altersvorsorge auf zukünftige Lohn- bzw. Gehaltsteile verzichten, wobei die Beiträge dabei steuerfrei sind. Mit Pensionsantritt erhalten sie dann die angesparten Leistungen als Renten- oder Kapitalzahlungen. Die Bezugsumwandlung muss in einer Betriebsvereinbarung festgeschrieben sein. Die Steuerfreigrenze liegt bei 300 Euro im Jahr.