Anzeigepflicht

Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, dem Versicherer sämtliche risikorelevanten Informationen mitzuteilen, die zur Beurteilung des Risikos erheblich sind. Wird diese vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, kann der Versicherer vom Vertrag zurück treten oder diesen anfechten. Während der Laufzeit des Vertrages ist der Versicherungsnehmer überdies verpflichtet, etwaige Gefahrenerhöhungen mitzuteilen. Tritt ein Schaden ein, gilt für …

Minderungspflicht

Beim drohenden Eintritt eines Schadens oder bereits engetretenem Schaden ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung dieses Schadens zu sorgen. Sofern es die Umstände zulassen, sind dabei Weisungen beim Versicherer einzuholen und zu befolgen.