Wer ist versichert?
Als versichert gelten der oder die Versicherungsnehmer, dessen/deren Ehegatten oder Lebensgefährten sowie auch Kinder und Verwandte, die im gemeinsamen Haushalt leben. Des Weiteren sind auch fremde Sachen versichert.
Entgegen häufigen Irrtums sind jedoch Sachen von anderen Mietern (z.B. WG-Mitbewohnern), Untermietern oder zahlenden Gästen nicht mitversichert. In diesem Fall empfiehlt es sich, Mitbewohner oder Untermieter als Versicherungsnehmer in den Vertrag miteinzubeziehen.