Welche Schäden deckt die Feuerversicherung?

Gedeckt sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Flugzeugabsturz. Maßgeblich für das Vorliegen eines Versicherungsfalles ist, dass der Schaden der Begriffsdefinition laut Versicherungsbedingungen entspricht.

·       Brand ist ein Feuer, das sich mit schädigender Wirkung und aus eigener Kraft ausbreitet (Schadenfeuer).
·       Blitzschlag ist die unmittelbare Kraft- oder Wärmeeinwirkung eines Blitzes auf Sachen (direkter Blitzschlag).
·       Explosion ist eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruht.
·       Flugzeugabsturz ist der Absturz oder Anprall von Luft- oder Raumfahrzeugen, deren Teile oder Ladung.
 
Wichtige Ausschlüsse:
Soweit nicht anders vereinbart sind Schäden durch ein Nutzfeuer, Sengschäden und Schäden an elektrischen Einrichtungen durch die Energie des elektrischen Stromes nicht versichert.
 
Nutzfeuerschäden entstehen, wenn Dinge einem Feuer oder dessen Wärme ausgesetzt werden, um das Feuer oder die Wärme zu nutzen.
Beispiel:
Hängt man Wäsche zum Trocknen an einen Kamin oder über einen Ofen und die Wäsche erleidet dadurch einen Schaden durch Wärme, so spricht man von einem Nutzfeuerschaden.
 
Sengschäden entstehen durch Wärmeeinwirkung ohne Flammenbildung.
Beispiel:
Durch ein nicht ausgeschaltetes Bügeleisen wird die Kleidung beschädigt, ohne dass es zu einem Brand kommt.
Eine nicht ausgelöschte Zigarette verursacht ein Brandloch im Sofa.
Eine Kerze sengt die neue Tischdecke an.
 
Schäden an Sachen, die Rauch oder Wärme ausgesetzt wurden, sind ebenfalls ausgeschlossen.
Beispiel:
Beim Kochen wird Essen im Backofen verbrannt und dadurch die gesamte Wohnung mit unangenehmem Geruch versetzt, welcher sich nur schwer bis gar nicht beseitigen lässt.
 
Schäden an elektrischen Einrichtungen durch die Energie des elektrischen Stromes (z.B.: Steigerung der Stromstärke, Überspannung, Isolationsfehler, Kurzschluss,  Erdschluss, Kontaktfehler, Versagen von Mess-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen, Überschlag, Überlastung).
Schäden an elektrischen Einrichtungen durch Überspannung oder durch Induktion infolge von Blitzschlag oder atmosphärischen Entladungen (indirekter Blitzschlag);
Beispiel:
Wenn ein Blitz die Stromleitung trifft und dadurch eine Überspannung an den elektrischen Geräten verursacht, handelt es sich um einen indirekten Blitzschlag. Dieser ist nicht immer automatisch mitversichert. Jedoch bieten gute Versicherungslösungen auch eine Deckung für solche Schäden an.
 
Wenn die genannten Schäden zu einem Brand oder einer Explosion führen, ist der dadurch entstandene Schaden versichert!
Gute Versicherungslösungen decken häufig auch Sengschäden und Schäden durch indirekten Blitzschlag ab.
Einige Versicherer decken Sengschäden mit Ausnahme von Sengschäden durch Tabak und Tabakprodukte, Schäden durch indirekten Blitzschlag an elektrischen Geräten sowie Folgeschäden von Rauch, Ruß und Verpuffungen ebenfalls ab.

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