Was tun bei einem Haftpflichtschadensfall?

Im Schadensfall ist es wichtig, umgehend die Versicherung zu kontaktieren. Auch wenn Sie ein schlechtes Gewissen haben, sollten Sie auf keinen Fall Ihre Schuld eingestehen, bevor Sie mit Ihrer Versicherung gesprochen haben. Denn ein vorzeitiges Schuldgeständnis, ohne der Versicherung die Möglichkeit zu bieten, eine Forderung abzuwehren, kann Sie Ihren Versicherungsschutz kosten (z.B. in der Kfz-Haftpflichtversicherung).

Außerdem sollten Sie davon absehen, Schadenersatzforderungen gegenüber Dritten auf eigene Verantwortung zu bezahlen, ohne den Schaden der Versicherung vorher bekannt gegeben und eine Entscheidung abgewartet zu haben.

Im Schadensfall muss der Versicherer umfassend und unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, möglichst schriftlich informiert werden. Dieser wird in erster Linie klären, ob überhaupt ein berechtigter Anspruch besteht und, sofern dies der Fall ist, diesen direkt an den Geschädigten leisten.

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