Was deckt die Glasbruchversicherung?

In der Sparte Glasbruch sind Schäden an versicherten Gläsern durch Bruch gedeckt. Durch die Haushaltsversicherung ist die Mobiliarverglasung versichert, und zwar meistens nur Schäden am sogenannten Flachglas: Tür- und Fensterscheiben, Vitrinen, Glasflächen an Kästen, Schrank- und Bilderverglasungen, Spiegel und Duschkabinen. Einige Gesellschaften schließen auch Ceran-Kochflächen ein. Oft gibt es eine Quadratmeterbegrenzung von 5 bis 10 m², wobei Gesellschaften immer häufiger keine Begrenzung nach m² vorsehen. Gibt es eine Flächenbegrenzung, so müssen größere Flachgläser gesondert eingeschlossen werden.

Wurde der Glasbruch durch jemanden verursacht, der nicht zum Haushalt gehört, kommt normalerweise die Haftpflichtversicherung dieser Person für den zugefügten Schaden auf. Ist dieser nicht von der Haftpflicht gedeckt, so übernimmt die Haushaltsversicherung des Geschädigten den versicherten Schaden.

Was ist versichert und was nicht?
Prinzipiell sind in der Glasbruchsparte nur Totalschäden versichert – das heißt, tatsächlich zu Bruch gegangenes Glas. Bloße Kratzer, Absplitterungen und Schrammen sind nicht gedeckt. Nicht versichert sind auch Schäden an Glasgeschirr, Vasen und ähnlichen Hohlgläsern sowie an Beleuchtungskörpern und optischen Gläsern. Ebenfalls nicht inkludiert sind Schäden an Fassungen und Umrahmungen, sowie die Folgeschäden eines Glasbruches.

In manchen Polizzen kommt die Versicherung auch für die Kosten von Notverglasungen nach einem Glasbruch auf. Zuschläge für solche Sofortdienste sind meistens gering.

Unterschiedliche Regelungen
Glasbruch wird von den einzelnen Versicherungen sehr unterschiedlich behandelt. Schauen Sie genau, was in den Bedingungen steht. So sind zum Beispiel Glasbruchschäden bei einigen Versicherern nur bis zu einer bestimmten Grenze versicherbar (von 5 bis 10 m²). Bei anderen Gesellschaften besteht keine Begrenzung nach Quadratmetern. Prüfen Sie, ob Glasbruch an Cerankochfeldern, Küchengeräten, Aquarien und Kunstverglasungen sowie an Duschkabinen versichert ist. Einige Gesellschaften decken diese Schäden nicht ab, andere schon und wenn, dann meistens unter Anwendung von Haftungsobergrenzen oder Selbstbehalten.

Glasbruch ausschließen
Glasbruchschäden sind die häufigsten Schäden in der Haushaltsversicherung. Deswegen hat diese Sparte einen höheren Prämienanteil an der Gesamtprämie. Bei einigen Gesellschaften können Sie den Glasbruch optional ausschließen, um bei der Prämie zu sparen.

 

 

 

 

 

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