Was bedeutet Neuwert?
Der Neuwert entspricht den Kosten für die Anschaffung neuer Sachen gleicher Art und Güte. Das ist auch der Wiederbeschaffungswert der versicherten Sachen am Tag des Schadens, wobei eine Entwertung für Abnutzung nicht berücksichtigt wird. Besonders bei elektronischen Geräten muss das nicht der Preis sein, den Sie vor Jahren bezahlt haben. Für den Versicherungsnehmer ist es besonders wichtig, dass die Wohnung zum Neuwert versichert ist. Im Normalfall handelt es sich bei der Haushaltsversicherung um eine Neuwertversicherung.
Beispiel:
Ihr Geschirrspüler wird durch einen ersatzpflichtigen Schaden (durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruchdiebstahl) funktionsunfähig bzw. komplett zerstört. Sie haben das Gerät 5 Jahre lang verwendet und zum Zeitpunkt der Anschaffung 800 € dafür bezahlt. Der heutige Preis eines ähnlichen Geschirrspülers gleicher Art und Güte liegt bei 500 €. Bei einer Neuwertversicherung bekommen Sie den Preis zum Zeitpunkt des Schadens, also in diesem Fall 500 €.
Die Preise von technischen Geräten fallen in der Regel sehr zügig, da die technische Entwicklung immer schneller voranschreitet. Wenn Sie z.B. vor 2 Jahren 2.000 € für Ihren neuen Fernseher ausgegeben haben und der Preis für ein vergleichbares Gerät heute 500 € beträgt, würden Sie im Schadensfall nur 500 € von der Versicherung bekommen, oder eventuell die angefallenen Reparaturkosten.
Der Versicherer hat immer das Wahlrecht, ob er eine Reparatur zahlt oder den Preis eines neuen Gerätes! In aller Regel wird er sich für die günstigere Variante entscheiden.