Was bedeutet eine Außenversicherung?
Die meisten Haushaltsversicherungen beinhalten eine sogenannte Außenversicherung, welche Sachen des Wohnungsinhaltes versichert, die sich vorübergehend (aber nicht länger als 6 Monate) in Räumen von anderen Gebäuden befinden. Die Außenversicherung ist mit 10 % der Versicherungssumme und mit 10 % der Höchstentschädigungssumme im Falle von Einbruchdiebsstahl und Beraubung begrenzt. So sind zum Beispiel Sachen im Hotelzimmer gegen Einbruch bis zu den Entschädigungsgrenzen laut den jeweilig gültigen Bedingungen versichert.
Beispiele aus der Praxis:
- Während Sie sich am Strand aufhalten, wird in Ihr verschlossenes Hotelzimmer eingebrochen. Die Versicherung deckt den Schaden für Ihre persönlichen Gegenstände aus der Außenversicherung. Wichtig für die Deckung ist, dass Sie den Fall bei der lokalen Polizei melden und die Anzeigebestätigung bei der Schadensmeldung vorzeigen.
- In einem exotischen Land wurden Sie bei einem mittäglichen Einkaufsbummel auf der Straße beraubt. Ihnen wurden die Geldbörse und Ihre Armbanduhr geraubt. Es besteht Leistung durch die Haushaltsversicherung innerhalb der Sublimits.
- Sie geben Ihren Anzug in einer Reinigungsfirma ab. Später erfahren Sie, dass dort ein Brand stattgefunden hat und Ihr Anzug komplett verbrannt ist. Der Schaden ist durch die Außenversicherung gedeckt.
Schäden durch Beraubung sind in der Außenversicherung auch außerhalb von Gebäuden versichert, bei Einbruchdiebstahl hingegen nur in ständig bewohnten Gebäuden. Wohnungsinhalte in nicht ständig bewohnten Gebäuden wie Wochenendhäusern, Bade- oder Schihütten sind durch die Außenversicherung nicht geschützt.
Wichtig ist, dass die Außenversicherung nicht für weitere Wohnsitze gilt. Halten Sie sich regelmäßig, zum Beispiel oft während der Ferien, in der Wohnung eines Verwandten auf und bewahren Sie dort auch ständig Ihre Gegenstände zum Zweck des Bewohnens auf, liegt ein Zweitwohnsitz vor, und zwar unabhängig von der Dauer des Bewohnens (OGH-Fall 7 Ob 95/00). Werden Ihre Sachen – zum Beispiel durch einen Brand – zerstört, wird Ihre Außenversicherung für den Schaden nicht aufkommen. Hier ist eine separate Haushaltsversicherung für den Zweitwohnsitz notwendig.
In der Außenversicherung nicht enthalten ist Glasbruch und der einfache Diebstahl (auch Trickdiebstahl), der ohne Anwendung bzw. Androhung von Gewalt stattfindet. Wird Ihnen auf der Straße die Geldbörse heimlich aus der Tasche gezogen, ohne dass Sie es merken, handelt es sich um einen Trickdiebstahl und der Schaden wird nicht gedeckt.
Die Außenversicherung gilt üblicherweise in ganz Europa und den Mittelmeer-Anrainerstaaten. Informieren Sie sich vor einer Reise ins Ausland trotzdem bei Ihrem Versicherer.