Wann kommt es zu einer Unterversicherung?

Eine Unterversicherung liegt dann vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Versicherungswert des Wohnungsinhaltes. Der Wert des Wohnungsinhaltes kann sich im Laufe der Jahre, durch beispielsweise Neuanschaffungen oder Umbauten, ändern. Wird die Versicherungssumme bzw. die Prämienhöhe nicht dieser Wertsteigerung angepasst, so besteht eine Unterversicherung.

In diesem Zusammenhang ist bei den meisten Versicherungsverträgen eine Wertanpassungsklausel vorgesehen. Dies bedeutet, dass Versicherungssumme und Prämie jedes Jahr an die Schwankungen des Verbraucherpreisindex´ angepasst werden. Jedenfalls sollte in regelmäßigen Abständen überprüft werden, ob die Versicherungssumme infolge der Wertanpassungen noch ausreichend ist, um eine Unterversicherung zu vermeiden.
Ein anderer Grund für das Zustandekommen einer Unterversicherung kann ein Wohnungswechsel in eine größere Wohnung sein. Wenn Sie die Versicherung vor dem Umzug nicht kündigen (möglich ab ABH89) oder anpassen, wird der alte Vertrag automatisch in die neue Wohnung mitgenommen. Somit besteht die Gefahr, dass Sie in einem Schadensfall unterversichert sind.
 
Eine Unterversicherung ist für den Versicherungsnehmer nachteilig, weil von jedem Schaden nur der Teil ersetzt wird, der sich zum Gesamtschaden so verhält wie die Versicherungssumme zum tatsächlichen Versicherungswert. Die Entschädigung bemisst sich dann nach der folgenden Formel:
 
Durch einen Brand entsteht ein Schaden am Wohnungsinhalt in der Höhe von 20.000€. Der Schadensgutachter stellt aber fest, dass Sie eine Versicherungssumme von 50.000 € im Vertrag vereinbart haben, der Wohnungsinhalt jedoch einen Wert von 100.000 € aufweist.
Sie sind in diesem Fall zu 50% unterversichert und würden somit auch nur die Hälfte der Schadens ersetzt bekommen, also 10.000 € zuzüglich einer eventuellen Kulanzzahlung von der Versicherung.
Eine Kulanzzahlung ist jedenfalls eine freiwillige Leistung der Versicherung auf die der Versicherungsnehmer keinen Rechtsanspruch hat.
 
Für die Unterversicherung gibt es in der Regel eine Toleranzgrenze von 10% – wenn der Versicherungswert 10% der Versicherungssumme nicht übersteigt, wird die Unterversicherung nicht geltend gemacht. Sie wird auch dann nicht geltend gemacht, wenn eine Versicherung auf Erstes Risiko vereinbart wird. Eine Versicherung auf Erstes Risiko bedeutet, dass die Versicherung auf den Einwand der Unterversicherung verzichtet und den „Erst Risiko“ Schaden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ersetzt. Allerdings nur beim ersten Schaden innerhalb eines Jahres. Entsteht ein weiterer Schaden bei dem gleichen Risiko, muss dieser vom Versicherungsnehmer getragen werden. Viele Haushaltsversicherer decken Schäden bei Naturkatastrophen bis zu einer bestimmten Deckungsgrenze auf „Erstes Risiko“ ab. Steht zum Beispiel in den Bedingungen einer Haushaltsversicherung, dass die Hochwasserrisiken bis 5.000 € auf erstes Risiko versichert sind, werden bei solchem Schaden maximal 5.000 € pro Jahr ersetzt. In der Regel beinhalten Haushaltsversicherungen mit Pauschalversicherungssummen nach der Quadratmetermethode diesen Unterversicherungsverzicht. Trotzdem sollte überprüft werden, ob die Klausel tatsächlich Bestandteil des Vertrages ist.
 
Vereinbaren Sie die Klausel Unterversicherungsverzicht
Achten Sie aber dennoch darauf, dass die Versicherungssumme ausreichend und realistisch bleibt. Wenn Sie wertvolle Gegenstände aufbewahren und eine deutlich niedrigere Versicherungssumme im Vertrag haben, ist im Falle eines Totalschadens die vereinbarte Versicherungssumme die Obergrenze der Zahlung. Darüber hinaus gelten für Wertgegenstände oft eigene Summen (siehe Wertgegenstände).

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