Wann haben Eltern die Aufsichtspflicht verletzt?

Minderjährige Kinder müssen von ihren Eltern oder anderen berechtigten Personen beaufsichtigt werden. Die Aufsichtspflicht soll das Kind bzw. den Jugendlichen sowie auch Personen, denen Schaden zugefügt werden könnte, schützen.

Entgegen häufiger Vermutungen sind Schäden, die durch Kinder unter 14 Jahren verursacht werden, meistens nicht gedeckt. Denn laut Gesetz sind Kinder in diesem Alter schuldunfähig. Damit die Versicherung eine Schadenersatzforderung in so einem Fall an Dritte bezahlt, muss daher Sie als Versicherungsnehmer eine Schuld treffen – zum Beispiel, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzen.

Ähnliche Artikel

Haftungshinweis

Unser Team arbeitet laufend daran, die Informationen auf versichern24.at aktuell zu halten. Trotzdem kann es passieren, dass Dokumente und Informationen überholt werden und somit ihre Gültigkeit verlieren. Über einen Hinweis freuen wir uns: Kontaktformular.

 
Achtung: Die oben dargestellten Informationen können mögliche Leistungen sowie Werbebotschaften einer Versicherung darstellen und sich von den Produkten im Versicherungsrechner unterscheiden. Details zu dem genauen Versicherungsschutz sind direkt im Versicherungsrechner, im konkreten Angebot und den dabei angehängten Versicherungsbedingungen ersichtlich. Irrtum und Änderungen vorbehalten. Haftung für die oben dargestellten Informationen wird hiermit ausgeschlossen. Vertragsgrundlage ist der jeweilige (online) Antrag, die im Versicherungsrechner vereinbarten Versicherungsbedingungen samt dem gewählten Tarif und die dazugehörige Versicherungsurkunde.