Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt, sobald der Antrag bei der Versicherung eingelangt ist und diese den Eingang bestätigt. Nach dem Abschluss über Versichern24 sind Sie also in der Regel ab dem Folgetag versichert. Wann der reguläre Versicherungsschutz beginnt, entscheidet die Versicherungsgesellschaft bzw. richtet sich dann nach dem Beginndatum auf dem “Online-Antrag”. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist die wahrheitsgemäße Angabe aller Daten, die Annahme durch den Versicherer und eine fristgerechte Bezahlung des Erstbeitrags.

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Achtung: Die oben dargestellten Informationen können mögliche Leistungen sowie Werbebotschaften einer Versicherung darstellen und sich von den Produkten im Versicherungsrechner unterscheiden. Details zu dem genauen Versicherungsschutz sind direkt im Versicherungsrechner, im konkreten Angebot und den dabei angehängten Versicherungsbedingungen ersichtlich. Irrtum und Änderungen vorbehalten. Haftung für die oben dargestellten Informationen wird hiermit ausgeschlossen. Vertragsgrundlage ist der jeweilige (online) Antrag, die im Versicherungsrechner vereinbarten Versicherungsbedingungen samt dem gewählten Tarif und die dazugehörige Versicherungsurkunde.