Häufige Fragen
Sind Schäden durch Haustiere in der Privathaftpflicht gedeckt?
Innerhalb der Privathaftpflicht in der Haushaltsversicherung sind Ansprüche, verursacht durch Kleintiere wie Katzen oder Kaninchen, automatisch mitversichert. Nicht mitversichert sind jedoch solche durch Hunde: Dafür müssen Sie eine eigene Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Manche Polizzen beinhalten automatisch auch Haftpflichtdeckung für Hunde oder Pferde. Einige bieten diesen Schutz gegen Mehrprämie an. weiterlesen...
Sind Gefälligkeitsschäden in der Privathaftpflicht versichert?
Wenn Sie Freunden oder Nachbarn unentgeltlich einen Gefallen während deren Abwesenheit tun und dabei ein Schaden passiert, ist dieser von Ihrer Haftpflichtversicherung üblicherweise nicht gedeckt (Schaden bei der Erfüllung eines Gefallens/Nachbarschaftshilfe). Wenn Sie zum Beispiel die Blumen der Nachbarin gießen, während diese auf Urlaub ist, und dabei ihr neues Sofa... weiterlesen...
Sind Mietsachschäden in der Privathaftpflicht versichert?
Mietsachschäden sind in der Privathaftpflichtversicherung nicht immer versichert!Wenn Sie ein Hotelzimmer mieten und Schäden an der Ausstattung verursachen, sollten Sie nicht überrascht sein, wenn Ihnen Ihr Versicherer die Leistung aus der Privathaftpflichtversicherung verwehrt. Denn generell heißt es in den Versicherungsbedingungen:Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden an Sachen,... weiterlesen...
Welche Erweiterungen sind in der Privathaftpflicht empfehlenswert?
Die klassische Haushaltsversicherung beinhaltet eine Privathaftpflichtversicherung, die sich nach den allgemeinen Bedingungen des VVO richtet. Dabei können die einzelnen Bedingungen des Versicherers positiv abweichen, dürfen aber niemals schlechter als die Verbandsbedingungen sein. Es empfiehlt sich jedoch, einige Risiken, die üblicherweise nicht versichert sind, zusätzlich mitzuversichern:Verwandtenausschluss in der HaftpflichtSchäden an direkten... weiterlesen...
Wer ist versichert?
Als versichert gelten der oder die Versicherungsnehmer, dessen/deren Ehegatten oder Lebensgefährten sowie auch Kinder und Verwandte, die im gemeinsamen Haushalt leben. Des Weiteren sind auch fremde Sachen versichert.Entgegen häufigen Irrtums sind jedoch Sachen von anderen Mietern (z.B. WG-Mitbewohnern), Untermietern oder zahlenden Gästen nicht mitversichert. In diesem Fall empfiehlt es sich,... weiterlesen...