Mir wurde beim Einkaufen die Tasche weggerissen – Ist der Schaden von der Versicherung gedeckt?
Ja, Ihre Haushaltsversicherung wird den Schaden innerhalb der Sublimits der Außenversicherung ersetzen, wenn Ihnen die Tasche unter Anwendung oder Androhung von Gewalt weggenommen wurde. Es handelt sich in diesem Fall um eine Beraubung, die meistens vom Versicherungsschutz erfasst ist (siehe Beraubung).
Wird Ihnen die Tasche jedoch gestohlen, ohne dass Sie es bemerken, liegt ein einfacher Diebstahl vor, der nicht gedeckt ist oder bestenfalls im Kulanzweg vom Versicherer bezahlt wird.