Ich habe mein Haus verkauft, und jetzt lehnt die Versicherung meine Kündigung der Eigenheimversicherung ab. Darf sie das?
Ja, denn laut VersVG § 69 Abs. 1 gehen durch den Verkauf die Rechte und Pflichten des Versicherungsvertrags auf den Käufer über. Nur dieser kann daher die Versicherung kündigen.