Darf die Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistung verweigern, wenn der Versicherungsnehmer in der Lage wäre, einen anderen Beruf auszuüben?
Ja, wenn die Versicherungsbedingungen eine sogenannte “Verweisungsklausel” enthalten. Diese Klausel erlaubt es der Versicherung, die Leistung zu verweigern, wenn der Versicherungsnehmer einen anderen, etwa gleichwertigen Beruf ausüben könnte. Das gilt auch dann, wenn der Versicherungsnehmer in diesem Beruf durch die schlechte Arbeitsmarktlage keine Anstellung findet.