Schadensleistungen bei einem Unfall im Ausland

Seit 2003 gibt es eine Haftpflichtlinie der EU: Durch Schadensregulierungsbeauftrage können Unfallschäden von nun an im Heimatland abgewickelt werden.

Zum Beispiel: Herr P. hat mit seinem Fahrzeug einen Unfall in Italien und wendet sich direkt an den Schadenregulierungsbeauftragen der italienischen Kfz Haftpflichtversicherung in Österreich. Die Schadensabwicklung selbst funktioniert jedoch nach den Gesetzen des Unfalllandes. Dadurch sind auch niedrigere Leistungen oder Haftungsverteilungen für Herrn P möglich.

Wenn sich der Schadenregulierungsbeauftrage innerhalb von drei Monaten nicht mit einem Entschädigungsangebot oder einer Ablehnung meldet, kann der Geschädigte sich an die Entschädigungsstelle des ÖVV (Österreichischen Versicherungsverbandes) wenden, und dieser muss den Fall bearbeiten.

 

Bei Unfällen außerhalb der EU müssen Geschädigte ihre Ansprüche immer noch direkt bei der ausländischen Haftpflichtversicherung einreichen. Der Aufwand ist dadurch erheblich höher, da dort eine andere Amtssprache, Gesetzeslage und eine schleppende Liquidierungspraxis der ausländischen Versicherungen herrschen kann.

 

Weiters kann es passieren, dass der Versicherungsschutz im Ausland nicht ausreicht. Denn oft sind die Deckungssummen in der Kfz Haftpflichtversicherung niedriger. Wenn der Schaden die Schadenssumme übersteigt, kann der Geschädigte schnell auf seinen Ansprüchen und Kosten sitzen bleiben. Denn auch die Mindestdeckungssumme von 1,12 Mio. Euro, die seit 2012 in allen EU Ländern gelten müsste, ist noch nicht überall verankert. Daher ist es wichtig, sich schon zu Hause um den richtigen Versicherungsschutz zu kümmern, damit man nach dem Unfall im Ausland nicht auch noch in finanzielle Schwierigkeiten kommt.

 

Eine Reisekaskoversicherung sowie eine Rechtsschutzversicherung sind dabei essentiell.

Die Reisekaskoversicherung ist vor allem für jene Fahrzeuglenker von Vorteil, die für ihr Auto nur eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Wenn die Versicherung des Unfallgegners nicht sofort zahlt übernimmt normalerweise die Vollkaskoversicherung die Schäden. Wer keine hat, bekommt durch die abgeschlossene Reisekaskoversicherung die Gewissheit im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Versicherungsrechner

Haftungshinweis

Unser Team arbeitet laufend daran, die Informationen auf versichern24.at aktuell zu halten. Trotzdem kann es passieren, dass Dokumente und Informationen überholt werden und somit ihre Gültigkeit verlieren. Über einen Hinweis freuen wir uns: Kontaktformular.

 
Achtung: Die oben dargestellten Informationen können mögliche Leistungen sowie Werbebotschaften einer Versicherung darstellen und sich von den Produkten im Versicherungsrechner unterscheiden. Details zu dem genauen Versicherungsschutz sind direkt im Versicherungsrechner, im konkreten Angebot und den dabei angehängten Versicherungsbedingungen ersichtlich. Irrtum und Änderungen vorbehalten. Haftung für die oben dargestellten Informationen wird hiermit ausgeschlossen. Vertragsgrundlage ist der jeweilige (online) Antrag, die im Versicherungsrechner vereinbarten Versicherungsbedingungen samt dem gewählten Tarif und die dazugehörige Versicherungsurkunde.