Wer mit seinem Hund in ein Drittland reist, benötigt vor dem Verlassen der EU eine Antikörper-Bestimmung mit positivem Ergebnis, um ohne Probleme wieder nach Österreich einreisen zu können. Diese ist notwendig, da viele Drittländer einen schlechteren Tollwutstatus als Österreich haben. Die Antikörper-Bestimmung wird auch Tollwut-Titerbestimmung genannt und zeigt an, ob die Tollwutimpfung gewirkt hat und genügend Antikörper gegen das Virus gebildet wurden. Nur so lässt sich ein ausreichender Schutz nachweisen.
Prüfung des Tollwut-Titer
120 Tage nach der Tollwut-Impfung muss der Hund zur Blutabnahme zumTierarzt. In einem EU-Referenzlabor wird der Test geprüft und bestätigt.
- Wenn das Ergebnis positiv ausfällt, wird dies im EU-Heimtierausweis vermerkt.
- Wenn das Ergebnis negativ ausfällt, ist eine weitere Impfung und nach 120 Tagen eine erneute Blutabnahme nötig.
Das nationale Referenzlabor für Tollwut ist in Österreich: Ages Möding
Bei nicht ordnungsgemäßer Durchführung der Antikörperbestimmung vor der Ausreise kann es bei der Einreise zu Problemen kommen. Die Rückkehr ist dann erst nach einer erneuten Antikörperbestimmung und einer Wartezeit von drei Monaten möglich.