Um nach dem Urlaub in einem EU-Land mit dem Hund wieder nach Österreich einzureisen, benötigen Halter die gleichen Unterlagen, wie sie zur Ausreise des Hundes in ein EU-Land ohne Sonderbestimmungen erforderlich sind:

  • EU-Heimtierausweis

  • Kennzeichnung durch Chip

  • gültige Tollwutimpfung

 

Wer mit seinem Hund in einem Drittstaat, also einem nicht der EU angehörigen Staat, auf Urlaub war und wieder nach Österreich zurückreist, benötigt folgende Unterlagen:

  • Kennzeichnung durch Chip

  • Tollwutimpfung

  • EU-Impfpass

  • Antikörper-Bestimmung mit positivem Ergebnis: Die Bestimmung muss bereits vor Verlassen der EU durchgeführt werden. Ansonsten muss sie nachgeholt werden, die Einreise mit dem Hund ist dann erst nach einer Wartezeit von drei Monaten möglich.

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