Jegliche Änderungen in der Hundehaltung, die durch Tod, Umzug oder Weitergabe entstehen, müssen der zuständigen Gemeinde oder Behörde mitgeteilt werden. Wenn der Hund nicht abgemeldet wird, ist der Hundehalter auch weiterhin verpflichtet, die jeweiligen Abgaben zu entrichten.
Hier können Tierhalter ihren Hund auch online abmelden.