Nach erfolgreicher Anmeldung und Einzahlung der Hundeabgabe bekommen Hundehalter eine Hundemarke, die gut sichtbar am Halsband des Hundes angebracht werden muss. Sie kann persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt werden. Die Kosten für die Hundemarke hat der Tierhalter selbst zu tragen. Bei Verlust muss eine Ersatzmarke angefordert werden. Dies ist auch online möglich, wird aber nicht von jeder Behörde angeboten.

Informationen zur Chip-Pflicht:

Seit 30. Juni 2008 müssen alle österreichischen Hundebesitzer ihre Hunde spätestens zum dritten Lebensmonat mit einen Mikrochip kennzeichnen. Auf dem Chip werden alle Informationen gespeichert, die bisher über die Hundemarke verfügbar waren. Diese Regelung gilt auch für ältere Hunde sowie Hunde, die aus anderen EU-Ländern mitgebracht werden und dort noch nicht gechippt wurden.

Der Chip wird vom Tierarzt mittels einer Kanüle an der linken Halsseite eingesetzt. Dieser Vorgang gleicht einer Impfung und ist für den Hund fast schmerzlos. Der Chip liegt reaktionslos im Gewebe und ist unzerbrechlich. Die Kosten dafür muss der Hundehalter selbst tragen. 

Nach dem Einsetzen des Chips sind Hundehalter verpflichtet, ihre Vierbeiner auch zu registrieren. Das Bundesministerium stellt dazu eine österreichweite Heimtierdatenbank zur Verfügung. Für den Vorgang der Registrierung gibt es vier verschiedene Möglichkeiten:

  1. Online: Die Online-Registrierung erfolgt selbstständig. Der Hundehalter benötigt dazu entweder eine aktivierte Bürgerkarte – wie zum Beispiel die E-Card – oder ein Handy sowie eine gültige E-Mail-Adresse. Unter http://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at können sich Tierhalter kostenlos anmelden und ihre angegebenen Daten jederzeit ändern.
  2. Tierarzt: Nach der Kennzeichnung des Tieres durch den Tierarzt kann dieser, im Auftrag des Halters, den Hund kostenpflichtig über eine private Datenbank registrieren.
  3. Bezirksverwaltungsbehörde: Die Daten können auch an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde/Gemeinde übermittelt werden, welche den Hund danach registriert. Für diese Variante können Gebühren anfallen.
  4. Meldestellen: Tierheime, welche die Hunde bei der Aufnahme und Abgabe selbst melden, können diese Registrierung vornehmen. Es gibt auch andere private Datenbanken, die die Meldung durchführen.

 

Die Registrierung ist in jedem Fall notwendig und zugleich gesetzlich verpflichtend. Ohne sie ist der Chip, der dem Hund eingesetzt wurde, sinnlos. Jeder Chip enthält einen weltweit einmaligen Nummerncode. Diese Art der Kennzeichnung ist hilfreich bei verlorenen, ausgesetzten, zurückgelassenen sowie gestohlenen Hunden. Nur durch eine erfolgreiche Registrierung kann ein entlaufener Hund mit seinem rechtmäßigen Besitzer wieder in Verbindung gebracht werden.

Die folgende Daten müssen bei der Registrierung angegeben werden:

Personenbezogene Daten:

  • Name
  • Art und Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises
  • Zustelladresse
  • Kontaktdaten
  • Geburtsdatum
  • Datum der Aufnahme der Haltung
  • Datum der Abgabe und neuer Halter/neue Halterin (Name und Nummer eines Lichtbildausweises) oder des Todes des Tieres

 

Tierbezogene Daten:

  • Rasse
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum (bzw. Geburtsjahr)
  • Microchipnummer
  • durchgeführte Eingriffe
  • Geburtsland
  • freiwillig: Nummer des Heimtierausweises und Datum und Impfstoff der letzten Tollwutimpfung
  • Die Daten sollten je nach Bedarf aktualisiert werden, z.B. wenn der Hund an einen neuen Besitzer abgegeben wird oder verstorben ist.

 

Eine unrechtmäßige Registrierung in der Heimtierdatenbank wird als Verwaltungsübertretung betrachtet und mit einer Geldstrafe von bis zu 3.750 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 7.500 Euro bestraft.

Über die Suchfunktion können Tierhalter feststellen, ob ihr Hund bereits in der Heimtierdatenbank registriert ist.

Eine Registrierung in einem Hunderegister, wie sie manche Bundesländer oder Gemeinden führen, ist kein Ersatz für die Meldung in der Heimtierdatenbank!

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