Wollen Sie nach einer Kennzeichenhinterlegung Ihr Fahrzeug wieder in Betrieb nehmen, so brauche Sie dafür eine Versicherungsbestätigung. Ist die Hinterlegung bei einer Zulassungsstelle der jeweiligen Versicherung erfolgt, so erhalten Sie die Bestätigung normalerweise direkt vor Ort. Bei der Reaktivierung fallen keine Kosten an.