Um eine Kennzeichenhinterlegung vornehmen zu können müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein.
- Mindestdauer: Steuern und Versicherungsprämie werden erst ab einer Stilllegung von mindestens 45 Tagen rückerstattet
- Geeigneter Abstellplatz: Sie können ein stillgelegtes Fahrzeug (ohne Nummernschilder) nicht auf der Straße abstellen, da es ansonsten abgeschleppt wird. Sie benötigen daher eine Garage oder einen privaten Parkplatz.
- Kein Hinterlegungsverzicht: Haben Sie beim Abschluss Ihrer Motorradversicherung einem Hinterlegungsverzicht zugestimmt, so können Sie bei einer Stilllegung nicht die Prämie für die entsprechende Zeit rückfordern. Die motorbezogene Steuer erhalten Sie jedoch dennoch zurück.