Die Besitzer eines Motorrades haben die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug in den Wintermonaten stillzulegen, indem sie die Nummernschilder abmontieren und bei einer Zulassungsstelle hinterlegen. Während dieser Zeit muss weder die Versicherungsprämie noch die motorbezogene Versicherungssteuer bezahlt werden. Allerdings hört auch der Haftpflichtschutz auf zu wirken, solange die Kennzeichen hinterlegt sind. Das Motorrad darf daher nicht im öffentlichen Verkehr verwendet werden. Sie können die Kennzeichen Ihres Fahrzeuges für höchstens ein Jahr hinterlegen, bevor die Nummernschilder eingezogen werden.
Der Kaskoschutz kann je nach Versicherer auch während der Stillegungszeit in reduzierter Form weiter bestehen. Die Prämie ist dann in der Regel niedriger als während des übrigen Jahres und es sind nur Risiken versichert, die auch am Winterabstellplatz eintreten können (Garagenrisiko). Der Versicherungsschutz gilt dann ausschließlich an diesem Abstellplatz und umfasst zum Beispiel Diebstahl oder Brandschäden. Für detailliertere Information lesen Sie bitte die Versicherungsbedingungen.