Manche Versicherungsanbieter haben keine fixen Selbstbehaltsbeträge als Option, sondern berechnen im Schadensfall einen bestimmten Prozentsatz der Schadensumme. Meist liegt der proportionale Selbstbehalt bei 5% und ist an einen Mindestselbstbehalt gekoppelt, der im Schadensfall jedenfalls selbst bezahlt werden muss, auch wenn 5% des Schadens geringer wären. Bei einer hohen Schadensumme, etwa einem Totalverlust, kann der zu entrichtende Selbstbehalt mit der 5%-Regelung schnell sehr hoch werden. Überlegen Sie sich deshalb vor Abschluss einer Kfz-Versicherung, ob Sie sich dieses Risiko leisten können/ wollen und prüfen Sie in den jeweiligen Versicherungsbedingungen genau, welche Regelungen bezüglich Selbstbehalt die einzelnen Zweirad-Kaskoversicherungen jeweils vorsehen.