Motorradversicherung: Selbstbehalt bei nicht benannten Fahrern

Geben Sie beim Abschluss einer Motorradversicherung bis zu zwei namentlich benannte Personen an, die berechtigt sind das Fahrzeug zu lenken, können Sie je nach Versicherer einen Rabatt von ca. 10-20% auf die Versicherungsprämie erhalten. Normalerweise dürfen benannte Personen nicht unter 22-25 Jahren sein.

Wird das Fahrzeug im Schadenfall dennoch von einer anderen Person als einer der namentlich genannten gelenkt, so wird von der Versicherung in der Regel ein zusätzlicher Selbstbehalt von etwa 300-400 Euro verrechnet (von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich).

Versicherungsrechner

Haftungshinweis

Unser Team arbeitet laufend daran, die Informationen auf versichern24.at aktuell zu halten. Trotzdem kann es passieren, dass Dokumente und Informationen überholt werden und somit ihre Gültigkeit verlieren. Über einen Hinweis freuen wir uns: Kontaktformular.

 
Achtung: Die oben dargestellten Informationen können mögliche Leistungen sowie Werbebotschaften einer Versicherung darstellen und sich von den Produkten im Versicherungsrechner unterscheiden. Details zu dem genauen Versicherungsschutz sind direkt im Versicherungsrechner, im konkreten Angebot und den dabei angehängten Versicherungsbedingungen ersichtlich. Irrtum und Änderungen vorbehalten. Haftung für die oben dargestellten Informationen wird hiermit ausgeschlossen. Vertragsgrundlage ist der jeweilige (online) Antrag, die im Versicherungsrechner vereinbarten Versicherungsbedingungen samt dem gewählten Tarif und die dazugehörige Versicherungsurkunde.