Haushaltsversicherungen können grundsätzlich von Gesetzes wegen nach 3 Jahren gekündigt werden, auch wenn bei Vertragsabschluss eine längere Laufzeit gewählt wurde. Im Falle eines Umzugs sogar noch früher. Allerdings kann es bei einer vorzeitigen Kündigung passieren, dass die Versicherung die gewährten Rabatte für eine längere Laufzeit rückfordert.
Kürzlich wurde zwar in gerichtlichen Urteilen entschieden, dass für den Verbraucher nachteilige Rückforderungsklauseln aus den Versicherungsbedingungen zu entfernen sind, was allerdings nicht ausschließt, dass Sie Rabatte, die Sie ohne längere Vertragsdauer nicht bekommen hätten, zurückzahlen müssen. Es ist daher unbedingt empfehlenswert bei Abschluss einer Haushaltsversicherung mit längerer Laufzeit die Versicherungsbestimmungen bei vorzeitiger Kündigung genau zu lesen.
Jedenfalls aber können Sie durch die Wahl längerer Laufzeiten deutliche Prämienvorteile erzielen, durch die neuen Gerichtsbeschlüsse hat sich auch das Risiko bei vorzeitiger Kündigung verringert.