Für Wertgegenstände, dazu zählen Bargeld, Wertpapiere, Valuten, Sparbücher, Devisen, Schmuck, Edelsteine, Edelmetalle sowie Briefmarken- und Münzsammlungen, sind bei den meisten Versicherungen bestimmte Wertgrenzen festgelegt. Die Höhe der Wertgrenze ist stark von der Lagerung der Gegenstände abhängig. Liegen Wertgegenstände offen und ungesichert herum, ist die Wertgrenze verhältnismäßig niedrig, meist nur einige hundert Euro. Bereits die Lagerung in Möbeln oder Safes, selbst wenn diese unverschlossen sind, kann die Wertgrenze auf mehrere tausend Euro heben. Sind die Wertgegenstände im Haus in einem sicherheitszertifizierten Safe eingeschlossen, reicht der Versicherungsschutz je nach Anbieter bis zu 60.000 Euro. Die genauen Bestimmungen und Wertgrenzen können Sie dem Versicherungsvergleich auf versichern24.at entnehmen, beziehungsweise in den Versicherungsbedingungen nachlesen.
Wichtig: Es ist unbedingt ratsam ein Verzeichnis der Wertgegenstände in Ihrem Besitz anzulegen, idealerweise mit einem Foto und wenn möglich der Rechnungskopien der einzelnen Gegenstände. Dies erleichtert im Schadenfall erheblich die Geltendmachung des Verlustes.