Privat genutzte Gegenstände, die vorübergehend in einem Kraftfahrzeug aufbewahrt werden, sind im Falle von Einbruchdiebstahl bei vielen Versicherungen ebenfalls durch die Haushaltsversicherung gedeckt. Allerdings gilt dies nur, wenn das Kfz abgesperrt ist und die Gegenstände nicht von außen sichtbar herum liegen. Achtung, elektronische Geräte wie Laptops oder Handys sind für gewöhnlich nicht gedeckt!
Alle genauen Bestimmungen darüber, welche Sachen bei den einzelnen Anbietern von Haushaltsversicherungen versichert sind und welche Wertgrenzen es gibt, können Sie im online Versicherungsvergleich auf versichern24.at abfragen bzw. in den jeweiligen Bedingungen einsehen.