Haushaltsversicherung: Versicherungsschutz in Nebenräumen oder Nebengebäuden

Im Rahmen der Haushaltsversicherung sind meist auch Gegenstände versichert, die sich in absperrbaren und ausschließlich vom Versicherungsnehmer (und den mitversicherten Personen) genutzten Räumen befinden. Dazu gehören z.B. versperrte Kellerräume, Dachboden oder Nebengebäude. Versichert sind jene Gegenstände, die üblicherweise in diesen Räumlichkeiten gelagert werden wie Regale, Werkzeug, gelagertes Mobiliar, Gartengeräte oder Waschmaschinen, Kühlgeräte, Reiseutensilien, Lebensmittel (auch etwa gelagerter Wein), Heizmaterial, gelagerte Autoreifen oder Dachträger etc. Bei den meisten Haushaltsversicherungen sind auch Fahrräder und Kinderwägen mitversichert.

Beachten Sie bitte, dass die Bestimmungen und Einschränkungen darüber, welche Gegenstände wo und zu welchen Wertgrenzen versichert sind bei den einzelnen Haushaltsversicherungen jeweils sehr unterschiedliche sein können. Außerhalb der Wohnräume gelagerte Wertgegenstände sind normalerweise NICHT versichert, auch wenn sie in abschließbaren und alleine genutzten Räumen gelagert werden!

Alle genauen Bestimmungen darüber, welche Sachen bei den einzelnen Anbietern von Haushaltsversicherungen versichert sind und welche Wertgrenzen es gibt, können Sie im online Versicherungsvergleich auf versichern24.at abfragen.

 

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