Meist beinhaltet die Haushaltsversicherung auch eine Diebstahlversicherung oder eine Einbruchversicherung. Je nach Deckungsvariante schützt eine Haushaltsversicherung damit auch vor Schäden, die an Ihrem Wohnungsinhalt durch einfachen Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Beraubung, Vandalismus und unvermeidbare Folgekosten entstehen.
Einfacher Diebstahl liegt vor, wenn jemand Dinge aus Ihrem Haus entwendet hat, ohne dafür gewaltsam eingebrochen zu sein, also beispielsweise durch ein offenes Fenster oder jemand, den Sie unbeaufsichtigt in Ihre Wohnung gelassen haben. Die meisten Haushalts-Versicherungen legen für einfachen Diebstahl bestimmte (eher geringe) Wertgrenzen fest.
Einbruchdiebstahl heißt, dass jemand gewaltsam in Ihr Haus eingedrungen oder eingebrochen ist und Gegenstände entwendet hat. Von Beraubung spricht man, wenn unter Androhung von Gewalt die Herausgabe von Gegenständen gefordert wird. In diesen Fällen werden die entwendeten Gegenstände für gewöhnlich von der Versicherung ersetzt. Auch kommt die Versicherung meist für die notwendigen Folgekosten auf, wie etwa den Austausch von Schlössern, die Wiederbeschaffung von Dokumenten oder die vorübergehende Bewachung von ungesicherter Räumlichkeiten nach einem Einbruch.
Vandalismus ist die mut- oder böswillige Zerstörung Ihres Wohnungsinhaltes. Wenn diese im Zuge eines vollbrachten oder versuchten Einbruchdiebstahls passiert, finden die entstandenen Schäden in vielen Fällen, jedoch nicht immer Deckung durch die Haushaltsversicherung.
Nutzen Sie den versichern24 Versicherungsvergleich um zu überprüfen, welche Deckungen die jeweiligen Versicherungen enthalten.