Verschulden Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Unfall und kommen dabei andere Verkehrsteilnehmer zu Schaden, spricht man von einem Haftpflichtschaden. Die Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt dann in der Regel für die Schäden der anderen Verkehrsteilnehmer auf, nicht jedoch für die Ihren. Ist nicht ganz klar wer den Unfall verursacht hat, ist es ratsam trotzdem von einem Haftpflichtschaden auszugehen und sich dementsprechend zu verhalten.