Bei der Anmeldung eines Fahrzeuges bei einer Zulassungsstelle sind je nachdem, um welches Fahrzeug es sich handelt, verschiedene Unterlagen notwendig.
Anmeldung Gebrauchtfahrzeug:
- Genehmigungsdokument, Typenschein, COC-Papier, Einzelgenehmigung
- Kaufvertrag
- Überprüfungsbefund (bei Autos erst nach 3 Jahren notwendig)
- Ggf. Bestätigung des Finanzamtes bei Eigenimport (bei Ausstellung des Genehmigungsdokumentes vor dem 1. Juli 2007)
- Ggf. Vollmacht (bei Firma mit Firmenstempel)
- Bei Firmen: Gewerbeschein, Firmenbuchauszug oder Handelsregisterauszug
- Bei Vereinen: aktueller Vereinsregisterauszug
Anmeldung Neufahrzeug:
- Genehmigungsnachweis (Typenschein, COC-Papier, Einzelgenehmigung oder Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank)
- Kaufvertrag (sofern Eigentümer nicht im Genehmigungsdokument angeführt ist)
- Bestätigung des Finanzamtes bei Eigenimport (bei Ausstellung des Genehmigungsdokumentes vor dem 1. Juli 2007)
- Ggf. Vollmacht (bei Firma mit Firmenstempel)
- Bei Firmen: Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug oder Handelsregisterauszug
- Bei Vereinen: aktueller Vereinsregisterauszug
Kennzeichen-Hinterlegung:
- Kennzeichen
- Zulassungsbescheinigung(en)
- Vollmacht
Abmeldung:
- Genehmigungsdokument
- Zulassungsbescheinigung(en)
- Kennzeichen
- Ggf. Vollmacht