Steinschlag, Erdrutsch und Felssturz
Zählen zu den versicherten Elementarschäden und werden durch das Wirken der Natur verursacht. Ein Steinschlag oder Felssturz bezeichnet das naturbedingte Ablösen von Gesteinsmassen. Ein Erdrutsch ist das Ablösen von Erd- und Gesteinsmassen, meist nach Einwirken von heftigen Niederschlägen.