Rückwärtsversicherung
Die Rückwärtsversicherung besteht dann, wenn der Haftungszeitraum länger ist, als der Vertragszeitraum, z.B. Haftung für Schäden übernommen wird, die zwar vor Vertragsbeginn vorhanden, aber nicht bekannt waren.
Die Rückwärtsversicherung besteht dann, wenn der Haftungszeitraum länger ist, als der Vertragszeitraum, z.B. Haftung für Schäden übernommen wird, die zwar vor Vertragsbeginn vorhanden, aber nicht bekannt waren.