Privat-Rechtsschutzversicherung
Die Rechtschutzversicherung im privatrechtlichen Bereich ist ein Versicherungsvertrag, der die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers abdeckt. Versichert ist der Versicherungsnehmer selbst, der Ehe- oder Lebenspartner und die minderjährigen, mit im Haushalt lebenden Kinder.