Präklusionsfrist
Auch Verfalls- oder Ausschlussfrist genant, bezeichnet eine Frist nach Ablauf welcher ggf. entstandene Ansprüche erlischen oder verfallen.
Auch Verfalls- oder Ausschlussfrist genant, bezeichnet eine Frist nach Ablauf welcher ggf. entstandene Ansprüche erlischen oder verfallen.