Kraftloserklärung
Im Zusammenhang zu Lebensversicherungen: bei Abhanden kommen der Lebensversicherungspolizze muss eine neue ausgestellt werden und die alte Polizze für kraftlos erklärt werden. Dieser Vorgang ist an ein gerichtliches, sog. Aufgebotsverfahren gebunden und hat eine Frist von 6 Monaten.