Indexklausel

Auch Wertsicherungsklausel genannt. In der Lebensversicherung gibt diese Klausel dem Versicherungsnehmer das Recht, die Prämie und die Auszahlungssumme gemäss dem vertraglich vereinbarten Prozentsatz dem Index der Verbaucherpreise anzupassen und zu erhöhen – ohne einen erneuten Gesundheitscheck durchführen zu müssen. Diese Klausel ist freiwillig und kann vom Versicherungsnehmer auf Wunsch ausgeschlossen werden.