Folgeprämie
ist die nach der Erstprämie vereinbarte Prämie oder Prämienrate eines Versicherungsvertrages. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Zahlungsaufforderung einzuzahlen. Bei Zahlungsverzug kann der Versicherer eine Nachfrist einräumen und auf die Rechtsfolgen bei Nichtzahlung hinweisen. Bleibt der Versicherungsnehmer zahlungssäumig, kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen und bleibt im Schadensfall leistungsfrei. Es sei denn der Versicherungsnehmer kann nachweisen, dass ihn am Pärmienverzug kein Verschulden trifft oder die Prämineschuld weniger als 10% der Jahresprämie beträgt.