Erbschaftssteuer-Versicherung

Wenn der Versicherungsnehmer im Rahmen einer Lebensversicherung verfügt, dass im Leistungsfall (Ableben) die Versicherungssumme vorrangig an das zuständige Finanzamt abgeführt wird, so bleibt der für die Erbschaftssteuer verwendete Teil der Versicherungssumme erschaftssteuerfrei.